Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Man kann alles regeln, muss man aber nicht.

Nicht nur die BSVI - Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure e.V., sondern auch die Baupraxis stellen fest, dass hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand für die Analysen und Nachweise der Eignung, Zeitverluste durch lange Laborzeiten, Zwischenlager oder längere Transportwege, Anzeigepflichten und Aufbewahrungspflichten sowie umfangreicher Dokumentationsaufwand und Unsicherheiten bei der Anwendung der Verordnung, in der praktischen Umsetzung einer höheren Verwertungsquoten von Ersatzbaustoffen entgegen wirken. Durch Korrekturen könnte die Umsetzung der Verordnung erheblich vereinfacht und die Akzeptanz bei der Bauwirtschaft, der Abfallbranche und Verwendern von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Das Themenheft –Ersatzbaustoffverordnung- Straße und Autobahn (Heft 6, Juni 2025) gibt Ihnen einen breiten Überblick aktueller Positionen aus Sicht der Länderministerien, der öffentlichen Auftraggeber, der Bauwirtschaft sowie der Fachverbände der Baustoff- und Abfallwirtschaft. Es kann hier bezogen werden.



 

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